allgemeine liefer- und geschäftsbedingungen

 

I. allgemeines

1. die nachfolgenden allgemeinen liefer- und geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von SbphotodesigN (im folgenden SB genannt) durchgeführten aufträge, angebote, lieferungen und leistungen.

2. sie gelten als vereinbart mit entgegennahme der lieferung oder leistung bzw. des angebots von SB durch den Kunden, spätestens jedoch mit der annahme des bildmaterials. Sie gelten auch beim herunterladen von photos aus dem internet-angebot.

3. wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich vor annahme eines angebotes zu klären.. abweichenden geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. abweichende geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine gültigkeit, es sei denn, dass die firma SB diese schriftlich anerkennen.

4. die AGB gelten im rahmen einer laufenden geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche einbeziehung auch für alle zukünftigen aufträge, angebote, lieferungen und leistungen der firma.

II. überlassenes bildmaterial

1. die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes bildmaterial, gleich in welcher schaffensstufe oder in welcher technischen form sie vorliegen. sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes bildmaterial.

2. vom Kunden in auftrag gegebene gestaltungsvorschläge oder konzeptionen sind eigenständige leistungen, die zu vergüten sind.

3. mit bezahlung der rechnung kann der Kunde das bildmaterial für alle publikationen seiner wahl verwenden, SB übernimmt jedoch keine haftung für zusammenhänge und sinn der in das bild hineininterpretiert werden kann.

4. reklamationen, die den inhalt der gelieferten sendung oder inhalt, qualität oder zustand des bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 stunden nach empfang mitzuteilen. anderenfalls gilt das bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

III. nutzungsrechte

1. der kunde erwirbt grundsätzlich unbegrenztes nutzungsrecht.

2. ausschließliche nutzungsrechte durch den kunden, medienbezogene oder räumliche exklusivrechte oder sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

3. veränderungen des bildmaterials durch photo-composing, montage oder durch elektronische hilfsmittel zur erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten werkes sind gestattet, die firma SB wird jedoch nach veränderung des bildmaterials nicht mehr mit dem werk in zusammenhang gebracht, insbesondere nicht, wenn sinnverändernde änderungen angebracht wurden.

4. bei jegliche nutzung, wiedergabe oder weitergabe des bildmaterials ist die anbringung des urhebervermerks wünschenswert, jedoch nicht verpflichtend.

IV. haftung

SB übernimmt keine haftung für die verletzung von rechten abgebildeter personen oder objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes release-formular beigefügt. der erwerb von nutzungsrechten über das photographische urheberrecht hinaus sowie die einholung von veröffentlichungsgenehmigungen bei sammlungen, museen, veranstaltungsorten allg. etc. obliegt dem Kunden. der Kunde trägt die verantwortung für die betextung sowie die sich aus der konkreten veröffentlichung ergebenden sinnzusammen-hängen.

V. honorare

1. es gilt das vereinbarte honorar.

2. das honorar ist auch dann in voller höhe zu zahlen, wenn das in auftrag gegebene und gelieferte bildmaterial nicht veröffentlicht wird. bei verwendung der aufnahmen als arbeitsvorlage für layout- und präsentationszwecke gilt dies ebenfalls.

VI. rechtsgrundlagen

1. es gilt das recht der bundesrepublik deutschland als vereinbart, und zwar auch bei lieferungen ins ausland.

2. nebenabreden zum vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer wirksamkeit der schriftform.

3. die etwaige nichtigkeit bzw. unwirksamkeit einer oder mehrerer bestimmungen dieser AGB berührt nicht die wirksamkeit der übrigen bestimmungen. die parteien verpflichten sich, die ungültige bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. erfüllungsort und gerichtsstand ist, wenn der kunde vollkaufmann ist, münchen.

5. sollte als gerichtsstand nicht münchen in betracht kommen, muss dies im laufe der auftragserteilung mitgeteilt und von beiden seiten eindeutig anerkannt werden.